Einfacher Positionsabgleich
Bei einem einfachen Positionsabgleich wählen Sie in der Tabelle Nicht abgeglichene Positionen der Rechnung eine Position aus und eine oder mehrere Positionen in der Tabelle Verfügbare Positionen aus dem Auftrag, und klicken dann auf Abgleichen.
Ein einfacher Abgleich ist möglich, wenn:
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die Summe der Positionssummen der verfügbaren Positionen der Gesamtsumme der Rechnung entspricht, oder
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genau eine verfügbare Position ausgewählt wurde und
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die Positionssumme der Rechnungsposition größer ist als die ERP-Position (Überbuchung) oder
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die Menge der Rechnungsposition kleiner oder gleich der verfügbaren Menge der ERP-Position ist und es keine Abweichung der Einheit gibt, wobei die Einheit akzeptiert wird, wenn
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der Stückpreis der Rechnungsposition und der Auftragsposition gleich sind und/oder
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die Einheit der Rechnungsposition und der Autragspositionen gleich ist
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Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, schlägt ein einfacher Abgleich fehl und das Fenster Erweiterter Abgleich wird geöffnet.
Falls ein einfacher Abgleich möglich ist, gibt es zwei Fälle:
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Wenn die Positionssummen sich entsprechen oder die Positionssumme der Rechnung größer ist, können wir die ERP-Positionen vollständig buchen und die ausgewählten ERP-Positionen werden aus der Tabelle Verfügbare Positionen aus dem Auftrag in die Tabelle Abgeglichene Positionen verschoben.
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Falls die Summe der Rechnungsposition und die Menge geringer sind als die Werte auf der ERP-Position bedeutet dies, dass ein Teil der Rechnungsposition bereits gebucht wurde. In diesem Fall wurde die Position geteilt. Es bleibt ein Eintrag mit reduzierter Menge und Summe in der Tabelle Verfügbare Positionen aus dem Auftrag und ein Eintrag mit dem gebuchten Teil wird zu der Tabelle Abgeglichene Positionen hinzugefügt.
In beiden Fällen wird der Eintrag in der Tabelle Nicht abgeglichene Positionen der Rechnung entfernt.
Bei einem einfachen Abgleich ist es nicht möglich, die Werte für das Steuerkennzeichen oder die Nachbelastung zu ändern. Diese können bei Bedarf nach dem Abgleich geändert werden.
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